Sie können Ihren Arbeitnehmern ein sehr interessantes Modell der Altersteilzeit anbieten, müssen dafür aber nicht ihren finanziellen Spielraum einschränken. Behalten Sie Ihre finanzielle Flexibilität und sichern Sie gleichzeitig Ihre Mitarbeiter ab gegen den Verlust des aufgebauten Wertguthabens. Mit der R+V-Altersteilzeitbürgschaft treffen Sie die passende Vorsorge, um das Wertguthaben Ihrer Mitarbeiter abzusichern. Durch die bonitätsabhängige Staffelung der nötigen Besicherung wird es auch kleineren Unternehmen möglich, ihren Mitarbeitern ein Altersteilzeit-Modell anzubieten. Sichern Sie nicht nur Ihren Mitarbeiter, sondern auch dessen Wissen für sich!
Gegen Ende seines Berufslebens entscheidet sich der Arbeitnehmer für das Angebot seines Arbeitgebers in Altersteilzeit zu gehen. In der sogenannten aktiven Phase der Altersteilzeit arbeitet der Arbeitnehmer die volle, nach Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit, verzichtet dafür aber auf einen Teil seines Arbeitsentgelts. In der passiven Phase arbeitet der Arbeitnehmer nicht mehr und erhält den in der aktiven Phase angesparten Teil seines Arbeitsentgelts. Für den Fall der Insolvenz sichert die Bürgschaft das Wertguthaben einschließlich des entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag ab. Wenn Sie sich gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern für ein solches Altersteilzeitmodell entscheiden, beantragen Sie die Altersteilzeitbürgschaft der R+V. Diese prüft Ihre Bonität und stellt Ihnen für jeden Mitarbeiter eine entsprechende Bürgschaft aus. Bis zum Ende der passiven Phase des Altersteilzeitmodells sichert die R+V Bürgschaft das Wertguthaben einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
25. Mai 2016